MoLib – Perfekt für Schulen und Verlage

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB umfassen die allgemeinen Regeln zur Nutzung von taBook, MoLib und den korrespondierenden CMS (Content Management Systemen).

 

Begriffe
Verleger: Unternehmung/Verlag, welche taBook und/oder MoLib als Publikationslösung nutzt
Leser: Person, welche die Anwendungen taBook und/oder MoLib nutzt
Verkäufer: Vertragspartner des Verlegers
Hersteller: eCrome Digital AG, Fürstenlandstrasse 41, CH-9000 St.Gallen (www.ecrome.digital)

 

Die männliche und weibliche Form der Begriffe sind vollständig gleichgestellt. Der Einfachheit halber wird in den AGB die männliche Form verwendet.

 

1. Anwendungsbereich und Vertragsabschluss
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse über die Nutzung der taBook® – und MoLib® Lösung für «Digital Publishing» in ihrem vollen Funktionsumfang oder Teilen (Modulen) davon. Für Beratungsleistungen und Entwicklungsaufträge bestehen gesonderte allgemeine Vertragsbedingungen.

1.2 Vertragsgrundlage: Massgeblich für die Beziehungen zwischen eCrome® Digital AG, St. Gallen (nachfolgend «Hersteller»), als Hersteller und dem Verleger von taBook® und MoLib® sind alleine diese AGB. Der Verleger verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen und keine Benutzung der Lösung zu ermöglichen, die gegen Gesetzesbestimmungen, gegen Persönlichkeits- oder gegen Schutzrechte Dritter verstossen oder – bei Distribution via Plattformstores – gegen die App Policies des AppStore, des Windows Store oder des Google Play Store zu verstossen. Verstösse gegen Gesetzesbestimmungen und Policies können zum Ausschluss aus den Stores oder – je nach Art des Verstosses – zur Kündigung des Dienstes oder zur Sperrung von Inhalten führen. Die Angaben auf der Webpage des Herstellers erfolgen freibleibend.

 

2. Leistung und Leistungsunterbrechung: Releasemanagement
2.1 Der Hersteller stellt den Verlegern im Zusammenhang mit ihrer Nutzung der taBook® und MoLib® Lösung im vereinbarten Umfang Speicherplatz und Serverdienste auf einer an das Internet angeschlossenen, nach dem Stand der Technik vor Malware geschützten und hoch verfügbaren Datacenterinfrastruktur zur Verfügung. Die bereitzustellenden Funktionalitäten sind jene, die sowohl,

a) nach Angaben des Herstellers im Produktebeschrieb zum Vertrieb freigegeben sind und
b) in der Bestellung, im Angebot und der Auftragsbestätigung besonders vereinbart sind

2.2 Die Ressourcenzuweisung für die Diensterbringung basiert auf einem durchschnittlichen Bedarf an Speicherplatz und CPU/RAM Nutzung über alle Nutzer gleichartiger Funktionskombinationen.

2.3 Der Hersteller behält sich das Recht vor, das Benutzerkonto eines Verlegers zu sperren, falls ein vertragswidriges Benutzerverhalten in irgendeiner Weise die Systemleistung beeinträchtigt und dieses nach einmaliger Aufforderung durch Hersteller nicht unverzüglich eingestellt wird.

2.4 Der Hersteller ist im Rahmen der betrieblichen Ressourcen bestrebt, die Dienstleistungen rund um die Uhr störungsfrei und ohne Unterbrechungen anzubieten. Wartungsarbeiten, Störungsbehebungen, der Ausbau der Dienstleistungen etc. können vorübergehende Betriebsunterbrechungen erforderlich machen. Der Verleger wird über solche Betriebsunterbrechungen frühzeitig informiert, soweit es um geplante Interventionen geht. Geplante Interventionen werden jeweils am Wochenende oder zu Randzeiten vorgenommen, sofern möglich. Störungen im Carrier-Leitungsnetz (WAN) gehören zur Risikosphäre des Verlegers.

2.5 Als Software as a Service (SaaS) Dienst migriert der Hersteller bei einem Releasewechsel grundsätzlich stets sämtliche Instanzen, die sich hiermit verpflichten, die CMS-Migrationen mit zu vollziehen. Applikationsmigrationen werden nur mit Zustimmung des Verlegers durchgeführt. Verzichtet der Verleger auf diese, können im CMS Funktionalitäten sichtbar sein, die eine nicht migrierte App nicht darstellen kann.

2.6 Wird in einem angebotenen Channel eine neue Betriebssystemsoftware eingeführt, wird der Hersteller alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den Dienst und allfällig relevante neue Endgeräte, die in dem Channel lanciert werden, längstens innert 120 Tagen nach der ersten Auslieferung des neuen Betriebssystems bereitzustellen In Channels mit nicht standardisierten Endgeräten (Android, Windows) kann keine vollständige Marktabdeckung aller Geräte zugesichert werden.

2.7 Verleger können sich auf der Homepage des Herstellers (https://www.ecrome.digital/) über neue taBook®, MoLib® und CMS Releases informieren.

 

3. Rechte und Pflichten des Verlegers
3.1 Der Verleger ist zur vertragsgemässen Nutzung der erworbenen Dienstleistung berechtigt. Er verpflichtet sich, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die darin aufgeführten Nutzungsrichtlinien zu beachten.

3.2 Bei der Bestellung, Registrierung sowie im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen ist der Verleger zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet.

3.3 Die Parteien verpflichten sich, Passwörter sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Für die Verwendung der Passwörter ist der Verleger selbst verantwortlich. Gleiches gilt für dessen Leser, soweit diese im Rahmen des Berechtigungsmanagements über Logins verfügen. Stellt der Verleger oder sein Leser einen Missbrauch seines Accounts fest, hat er den Hersteller unverzüglich telefonisch oder per E-Mail zu informieren; der Hersteller wird daraufhin zu Bürozeiten umgehend eine Rücksetzung der Passwörter vornehmen und dem Verleger bzw. dem betroffenen Leser die neuen Passwörter oder Rücksetzungs-Links mitteilen.

3.4 Der Verleger ist nicht berechtigt, eine von ihm genutzte zentrale CMS-Dienstleistung Dritten zur Verfügung zu stellen. Stellt der Hersteller fest, dass die vom Verleger gekauften Dienstleistungen nicht nur von diesem, sondern von einem Dritten benutzt werden, so ist der Hersteller berechtigt, die Erbringung der betreffenden Dienstleistung zu verrechnen oder zu sistieren. Der Verleger bleibt in einem solchen Fall zur vollumfänglichen Bezahlung der für diese Dienstleistung geschuldeten Vergütung verpflichtet. Ausgenommen sind Nutzungsüberlassungen im Innenverhältnis konzernmässig verbundener Gesellschaften, soweit kein Dienst abonniert wurde, der auf Named User Assignments (Anmeldungen namentlich benannter Benutzer) beruht.

3.5 Der Verleger verpflichtet sich, die von ihm eingesetzten Inhalte auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten und Inhalte, welche er nicht mehr benötigt und verwendet, vom Server zu löschen. Er beachtet bezüglich der verwendeten Dateitypen die Nutzerrichtlinien und die Angaben in der jeweils gültigen Fassung der Bedienungsanleitung. Er verpflichtet sich, seine Benutzung des Dienstes nach den Vorgaben in der jeweils gültigen Fassung der Bedienungsanleitung auszuführen. Der Verleger hat zur Kenntnis genommen, dass der Hersteller davon ausgeht, dass die Publikationsempfänger/Leser des Verlegers ihre Endgeräte jeweils auf den neusten Betriebssystemrelease updaten. Für die Verwendung von taBook®, MoLib® und dem entsprechenden CMS empfiehlt der Hersteller jeweils die aktuell vom Hersteller der Betriebssysteme und Browser empfohlenen und supporteten Versionen. Eine Kompatibilität mit veralteten Betriebssystemreleases oder veralteten Browserversionen kann nicht zugesichert werden.

3.6 Der Verleger ist für Inhalte, die er für seine Leser mittels Dienstleistungen des Herstellers verbreitet oder zum Abruf bereithält, selbst verantwortlich. Werden gegenüber dem Hersteller Beanstandungen
Dritter in Bezug auf ein Account oder in Bezug auf über ein Account bereit gestellte Inhalte erhoben, wird der Hersteller die Beanstandungen an den Verlegern zur Erledigung weiterleiten. Der Hersteller ist in einem solchen Fall berechtigt, den Verlegern den im Zusammenhang mit der Anfrage/Beschwerde entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Bei begründetem Verdacht der Verbreitung rechtswidriger, gewaltverherrlichender, rassistischer, pornographischer oder in strafrechtlich relevanter Weise Geheimnisse verletzender Inhalte ist der Hersteller berechtigt, bis zur Herstellung bzw. Feststellung eines rechtmässigen Inhalts ihre Leistungen einzustellen und den Zugang zum Account/CMS des Verlegers zu sperren und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Hersteller ist berechtigt, durch die eingesetzte Anti-Malware-Lösung als virenbelastet identifizierte Inhalte abzuweisen und/oder zu löschen. Der Hersteller ist im Falle der Verletzung der Benutzungsrichtlinien durch den Verleger berechtigt, auf staatsanwaltliche Anfrage die Handlungen und die Identität des Verlegers den Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis zu bringen.

3.7 Der Verleger verpflichtet sich, dem Hersteller allfällige Störungen und Unterbrechungen der von ihm beanspruchten Dienstleistungen unverzüglich zu melden.

3.8 Der Hersteller leistet keinen Support für eigene Leser eines Verlegers. Der Verleger kann vom Hersteller Supportleistungen, gegen Bezahlung einer separat festzulegenden Vergütung, beziehen.

 

4. Datensicherung
4.1 Der Hersteller gewährleistet die Sicherung der Datenbankinhalte des Verlegers täglich.

4.2 Nicht gesichert werden die readerseitigen Enrichments der Leser, sofern sie nicht auf der Hersteller Plattform abgelegt sind. Der Hersteller macht seine Verleger darauf aufmerksam, dass die Sicherung der Datenbanken, Dateien und E-Mails zu jeweils unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt und daher ein allfälliger Datenverlust im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann. In Ausnahmefällen ist es zudem möglich, dass der Hersteller aus technischen Gründen, bzw. wegen Wartungsarbeiten oder Störungen im System, keine Datensicherung vornehmen kann.

4.3 Auf Anfrage und gegen Entrichtung einer Vergütung macht der Hersteller den Verlegern die gesicherten Daten, Dateien und E-Mails, soweit vorhanden, zugänglich. Die gesicherten Daten werden von Hersteller über den Zeitraum der letzten sieben Tage ab Bearbeitungsdatum der Anfrage des Verlegers bereitgestellt.

 

5. Garantien und Haftung
5.1 Der Hersteller steht dafür ein, dass die Dienstleistung sorgfältig und auf einer nach dem aktuellen Stand der Technik unterhaltenen Infrastruktur erbracht wird. Der Hersteller kann jedoch nicht gewährleisten, dass der taBook®– und MoLib® – Dienst für den Verleger ununterbrochen auf dem Internet verfügbar ist und dass die vom Verleger angeforderten Daten vollständig und ohne Zeitverzögerung vom Internet übermittelt werden.

5.2 Störungsmeldungen der Basisdienstleistung sind durch den Verleger mittels Supportmail aus dem CMS Backend mit einer nachvollziehbaren Beschreibung der geltend gemachten Mängel zu erheben. Erfolgt eine Störungsmeldung von einem Leser, sind die mit Supportmail automatisch ausgelesenen Daten (Device ID, Betriebssystemversion) anzugeben. Dem Hersteller steht zur Behebung berechtigter Mängel eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen zu.

5.3 Der Hersteller schützt die Serverinfrastruktur des taBook® und MoLib® – Dienstes mittels Anti-Malware-Software und Passwortsicherungen gegen Missbräuche und Beschädigungsversuche. Er hält die Schutzsoftware auf einem aktuellen Stand. Darüber hinaus übernimmt er keine Haftung für die missbräuchliche Nutzung seiner Kommunikationsinfrastruktur durch Dritte. Der Hersteller übernimmt
ebenfalls keine Haftung für Schäden, die dem Verleger oder dessen Lesern entstehen, weil ein Datenverlust eintritt oder kein Zugang zum Internet besteht.

5.4 Eine Haftung des Herstellers für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Die Haftung ist im Übrigen auf eine Jahresgebühr der erworbenen Dienstleistung beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn setzt voraus, dass dieser dem Hersteller vorgängig bekannt war und er sich ausdrücklich und schriftlich zu der entsprechenden Haftungsübernahme verpflichtet hat.

5.5 Der Verleger haftet gegenüber dem Hersteller für sämtliche direkten Schäden und Aufwendungendes Hersteller, die auf die Verletzung seiner vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zurückzuführen sind. Beeinträchtigt er die Diensterbringung an Dritte, so haftet er diesen für deren daraus folgende Schäden. Die Haftung des Kunden für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

5.6 Haftungsbeschränkungen gemäss dieser Ziff. 5 gelten auch im Verhältnis des Endkunden zu einem Vertriebspartner, Reseller und Integrator des Herstellers, soweit diese nichts anderes vereinbaren.

 

6. Vertraulichkeit und Datenschutz. Digital Rights Management (DRM).
6.1 Hersteller und der Verleger verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen und Daten, die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden.

6.2 Bei der Bearbeitung von Personendaten hält sich der Hersteller an die anwendbaren rechtlichen Anforderungen mit Bezug auf den Datenschutz. Der Hersteller speichert nur Daten, welche zur Erbringung der Dienstleistung, der Funktionalitäten der Module und zur Rechnungsstellung benötigt werden.

6.3 Haftungsbegründende Zusicherungen zum digitalen Rechtemanagement (DRM, Kopier- und Verteilschutz) an Digital Assets bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall. Informativen Charakter haben die Angaben zum DRM unter www.ecrome.digital und deren Subpages.

6.4 Publikationen und Daten des Verlegern werden nur jenen Dritten zugänglich gemacht, die sich über die taBook® und MoLib® Applikationen im Rechenzentrum anmelden und die dafür vorgesehene Akkreditierung / Bezahlung ausgeführt haben.

 

7. Geistiges Eigentum
7.1 Für die Dauer des Vertrages erhalten die Verleger das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der taBook® und MoLib® -Lösung für die Dauer und in dem Umfang gemäss vereinbarter Nutzungsdauer.

7.2 Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigen Eigentum bezüglich der Dienstleistungen des Herstellers (z.B. Programme, Vorlagen, Daten, CMS Panel, insbesondere,
aber nicht abschliessend, der taBook® oder MoLib® Lösung) verbleiben beim Hersteller.

7.3 Der Verleger sichert dem Hersteller zu, über die zur Verwendung der verlegerseitigen Inhalte erforderlichen Urheber-, Marken- und sonstigen Immaterialgüterrechte zu verfügen und hält sie bei Verletzung dieser Zusicherung schadlos.

 

8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Diese Vereinbarung gilt für die vertragsgemässe Nutzungsdauer der Dienste.

8.2 Die Vertragsdauer beträgt 12 Monate, sofern keine spezielle andere Abmachung in der Auftragsbestätigung festgehalten wurde. Nach Ablauf der 12 Monate verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht 90 Tage vor Ablauf des Lizenzzeitraums eine schriftliche Kündigung des Vertrages eingegangen ist.

8.3 Wenn der Verleger in erheblicher Weise gegen vertragliche Bestimmungen verstösst oder die Dienstleistungen zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht, ist der Hersteller berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall schuldet der Verleger dem Verkäufer die bis zur ordentlichen Vertragsbeendigung geschuldeten Gebühren sowie Ersatz für sämtliche zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit der fristlosen Vertragskündigung anfallen.

8.4 Ab Vertragsablauf ist der Hersteller berechtigt, die Daten des Verlegers zu löschen.

 

9. Änderungen der Vertragskonditionen
9.1 Der Hersteller ist bestrebt, seine Infrastruktur auf einem aktuellen Standard zu halten, welcher den branchenüblichen Sicherheitsanforderungen und dem branchenüblichen technischen Standard entspricht. Der Verleger nimmt zur Kenntnis, dass neue technische Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen und/oder Veränderungen im Leistungsangebot von Vertragspartnern des Herstellers oder der vom Hersteller eingesetzten Software sowohl eine Ausweitung oder Einschränkung des Leistungsangebots zur Folge haben können.

9.2 Der Hersteller behält sich vor, bei Änderungen am Leistungsumfang die Vertragskonditionen zu ändern. Er ist bestrebt, Operation System (OS) Releasewechsel bei den von ihr angebundenen Plattformen möglichst zeitnahe nachzuvollziehen. Er entscheidet nach eigenem Ermessen, welche neu erscheinenden mobilen Endgeräte und Plattformen an die Lösung angebunden werden.

9.3 Allfällige Leistungsbeschränkungen oder kostenpflichtige Erweiterungen zu Lasten der Verleger während der Vertragsdauer kündigt der Hersteller Verlegern schriftlich oder mittels E-Mail an. Für bereits in Rechnung gestellte Nutzungszeiträume (3, 6 oder 12 Monate je nach Vereinbarung) gilt der bisherige Preis. Akzeptiert der Verleger die Änderungen nicht, hat er die Möglichkeit, dies dem Hersteller innert 30 Tagen seit Erhalt der Mitteilung schriftlich per Einschreiben mitzuteilen und den Vertrag auf Ende des Monats zu kündigen. Ohne diese schriftliche Mitteilung innert 30 Tagen gelten die Änderungen als vom Verleger genehmigt. Der Verleger hat zur Kenntnis genommen, dass im SaaSModell
eine Migration sämtlicher Accounts der jeweiligen taBook® oder MoLib® Lösung auf den jeweils aktuellsten Softwarestand Bestandteil der SaaS-Lösung ist. Bei neuen Releases hat er vorbehältlich anders lautender Vereinbarung kein Anrecht auf ein Grandfathering.

 

10. Weitere Bestimmungen
10.1 Vertragsrelevante Mitteilungen erfolgen per E-Mail an die vom Verleger definierten Kontakt-EMail-Adressen. Der Verleger ist dafür verantwortlich, dass die gemäss der Bestellung erfassten Verlegerdaten (Rechnungs- und Administrationskontakt sowie technischer Kontakt) während der ganzen Dauer des Vertrages aktuell, vollständig und richtig sind.

10.2 Bei Vertragsverlängerung sind die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige und im Web publizierte Version der AGB für die Vertragslaufzeit relevant (https://www.ecrome.digital/agb/). Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme der geänderten Geschäftsbestimmungen widerspricht.

10.3 Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden.

10.4 Der Hersteller behält sich das Recht vor, Namen und Logo des Verlegers zu verwenden (zum Beispiel auf der Homepage oder in Firmenpräsentationen). Die Verwendung des Logos und des Namens erfolgt ausschliesslich so, dass dies dem Ansehen und den Interessen des Verlegers nicht abträglich ist.

10.5 Auf den Vertrag ist materielles schweizerisches Recht anwendbar.

10.6 Als ausschliesslichen Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten vereinbaren die Parteien den Unternehmenssitz des Herstellers.

 

Version 16.2, gültig ab 27.10.2016